Internet- und App-Nutzung
Auch Kinder nutzen Smartphones zur Kommunikation und um Zugriff auf Informationen und Unterhaltung zu haben. Wir kennen selber die hilfreichen und nützlichen Anwendungsmöglichkeiten wie das Nutzen von Wissensdatenbanken, Lesen von Nachrichten oder das Navigieren durch unbekannte Gegenden.
Webseiten
Das Internet bietet nicht nur unzählige Vorteile sondern auch Gefahren. Eltern sollten also mit Ihren Kindern zusammen die Internetnutzung üben und sie anleiten, damit sie nützliche von schädlichen Inhalten trennen können.
Da auch über Smartphones auf das gesamte Internet zugegriffen werden kann, sollten Sie Ihrem Kind erst ein eigenes Smartphone geben, wenn Sie gesehen haben, dass Ihr Kind auch verantwortungsvoll mit dem Internet umgehen kann. Anderenfalls könnte Ihr Kind auf Webseiten nicht nur hohe Kosten verursachen, sondern auch auf Seiten zugreifen, die seiner Psyche schaden, es zu leichtsinnigen Taten oder sogar zu Straftaten verlocken könnten. So gibt es neben Abofallen auch zahllose gewaltverherrlichende oder pornografische Inhalte im Internet.
Apps
Wenn Ihr Kind ein Smartphone nutzt, wird es auch Apps verwenden (wollen). Aber auch die können gewisse Risiken bergen. Durch In-App-Käufe können z. B. Kosten entstehen. Diese Kosten können auch als Abo anfallen und über einen langen Zeitraum abgebucht werden.
Sie können den Mobilfunkanbieter mit einer sogenannten „Drittanbietersperre“ beauftragen. Dadurch können über den Mobilfunkvertrag gar keine Käufe getätigt werden. Es ist aber auch möglich, über die Einstellungen des Google Play Stores oder des App Stores von Apple festzulegen, dass vor der Durchführung eines Kaufes ein Passwort eingegeben werden muss.
Darüber hinaus können auch Apps unangemessen für bestimmte Altersgruppen sein, weil sie erotische oder gewaltverherrlichende Inhalte haben oder weil sie Kinder überfordern könnten. Dafür lassen sich in den Einstellungen von Play Store und App Store Altersbeschränkungen bestimmen. Diese verhindern den Download von Apps, die von den Anbietern der App für ein höheres Alter vorgesehen sind. Allerdings muss man bei dieser Methode den Einschätzungen der App-Anbieter vertrauen, welcher Inhalt für welche Altersgruppe geeignet ist.
Messenger und soziale Medien
Kinder nutzen auch moderne Kommunikationswege über Messenger und soziale Medien. Sie werden sich dabei überwiegend an Gleichaltrigen orientieren, aber Eltern sollten ihre Kinder auch da anfangs anleiten und mit den Kindern über etwaige Gefahren sprechen.
In den letzten Jahren haben vor allem Nachrichten über Mobbing und sogenanntes „Sexting“ Aufsehen erregt. Aber auch „Fake-News“ und politischer Extremismus kursieren im Netz und sollten von Eltern als mögliche Gefahren wahrgenommen werden.
Auf dem Smartphone könnten theoretisch auch durch Messenger- und Social-Media-Apps Kosten entstehen, da auch sie In-App-Käufe anbieten können, die über den jeweiligen Store und damit auch über die Handyrechnung abgebucht werden können. Auch hier würde eine Drittanbietersperre des Mobilfunkanbieters die Abbuchung über die Handyrechnung verhindern.
Beachtet werden sollte auch die Altersbegrenzung in den Stores. Während der Messenger WhatsApp selbst angibt, ab 0 Jahren geeignet zu sein, gibt Facebook sowohl für seine Social-Media-App als auch für seinen Messenger an, erst ab 12 Jahren geeignet zu sein.
Altersbegrenzung von Apps am Beispiel von Facebook
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Jugendschutzfunktionen
Es gibt mittlerweile verschiedene Ansätze, auf technischen Wegen eine kindgerechte Smartphonenutzung zu ermöglichen.
So gibt es Versuche, Browser zu entwickeln, die nicht altersgerechte Inhalte blockieren. Diese sind bisher aber (wenn überhaupt) nur teilweise erfolgreich und auch hier müssen sich die Eltern auf die Einschätzung der Entwickler verlassen, was altersgerecht ist und was nicht.
Mobilfunkanbieter wie Vodafone bieten Eltern die Möglichkeit, über den Handyvertrag und eine App in die Handynutzung ihrer Kinder zu überwachen und gegebenenfalls zu regulieren. Sie können damit zum Beispiel selbst bestimmen, auf welche Internetseiten Ihr Kind nicht gehen darf oder die Internetnutzung der SIM-Karte ganz oder für einen bestimmten Zeitraum deaktivieren. Voraussetzung dafür ist, dass Sie selbst einen Red+-Tarif bei Vodafon abschließen und eine zusätzliche SIM-Karte für Ihr Kind buchen.
Wie oben bereits erwähnt kann man bei den Mobilfunkanbietern Dienste von Drittanbietern sperren lassen. Dann können keine Käufe mehr bei Drittanbietern wie Onlinehändlern oder App-Stores durchgeführt werden. Darüber hinaus kann man die Sperrung von kostenpflichtigen Servicenummern beantragen.
Drittanbietersperre am Beispiel der o2-App
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Drittanbietersperre am Beispiel der Website von maXXim
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Um zu verhindern, dass Ihr Kind Apps herunterlädt, die nicht altersgerecht sind, können in den Einstellungen des Stores Altersbeschränkungen aktiviert werden. Auf diese Weise ist für den Download eine Passworteingabe notwendig.
Solche Maßnahmen können eine kleine Hilfe sein, die Smarphonenutzung Ihres Kindes besser zu regulieren, können aber nicht Ihr Kind vor allen möglichen Gefahren schützen. Der beste Schutz bleibt wohl eine persönliche Anleitung des Kindes bei der Nutzung.
Mögliche Kosten
Kinder verstehen oft nicht, dass bestimmte Dienste und Leistungen Geld kosten oder ihnen fehlt noch die nötige Disziplin, dieses Wissen auch dauerhaft umzusetzen. Aus diesem Grund sollten Eltern selbst darauf achten, dass nicht zu hohe Kosten durch die Handynutzung ihrer Kinder entstehen können.
Laufende Kosten
Über Prepaid-Karten oder mit Allnet-Flatrates lassen sich die monatlichen Kosten meist begrenzen oder überschaubar halten, es ist aber wichtig, die Nutzungsgewohnheiten bei der Wahl zu berücksichtigen.
Viele Anbieter bieten Tarife für junge Leute an, die in der monatlichen Grundgebühr etwas günstiger sind und darüber hinaus Zusätze enthalten, wie die weitere Nutzung von Streaming- oder Social-Media-Diensten auch wenn das Datenlimit bereits erreicht ist. (Vodafone nennt diese Option „Music-Pass“ bzw. „Social Pass“, die Telekom „StreamOn“) Solche Optionen können oft gegen Aufpreis oft auch nachgebucht werden.
Mögliche Zusatzkosten
Neben der monatlichen Grundgebühr und/oder den genutzten Einheiten und Leistungen könnten bei der Smartphonenutzung auch laufende Kosten durch Video- oder Musik-Streaming-Abos entstehen. Manche Anbieter ermöglichen, solche Dienste auch direkt über den Handyvertrag zu buchen und zu zahlen. Man kann den Mobilfunkanbieter beauftragen, solche Käufe über die Handyrechnung nicht zuzulassen. Die Buchung von Zusatzoptionen, wie z. B. zusätzliches Datenvolumen direkt beim Anbieter ist dann aber immer noch möglich; auch dies kann Kosten verursachen.
Vor allem bei jungen Kindern sollte man bedenken, dass es schon mal schnell zu dem Verlust des Mobiltelefons kommen kann und damit auch die SIM-Karte verloren geht. Dabei fallen Kosten für die Neuanschaffung des Handys und die SIM-Karte an. Darüber hinaus könnte jemand das Gerät finden und wäre theoretisch dazu in der Lage, Käufe über die Handyrechnung vorzunehmen. Auch aus diesem Grund ist es ratsam, Kindern anfangs eine Prepaid-Karte mit begrenztem Guthaben zu geben.
Kostenfallen
Da Kinder erst lernen müssen, dass in unserer Konsumwelt leider nicht immer alle Kosten offensichtlich sind, können Kinder leicht durch Angebote getäuscht werden. Zwar sind Kinder (wenn überhaupt) nicht voll geschäftsfähig, doch könnte Ihnen als Erziehungsberechtigtem und Vertragspartner eventuell einiger Aufwand entstehen, wenn Ihr Kind im Internet unwissentlich oder ungewollt Käufe tätigt.
So könnten z. B. Käufe getätigt werden, bei denen davon ausgegangen wird, dass es sich um eine einmalige Zahlung handelt, während man sich in Wirklichkeit zu einer wiederkehrenden Zahlung verpflichtet. Diese als „Abofalle“ bekannte Praxis wird von Kindern oft nicht erkannt.
Auch sind sich Kinder oft nicht bewusst, dass Käufe in Spielen mit „echtem Geld“ bezahlt werden müssen. In Videospielen werden Spielinhalte oft als In-App-Käufe angeboten. Je nach Spiel und Designe ist der Unterschied zwischen fiktiver und echter Währung auch für Erwachsene nicht leicht erkennbar.
Sogenannte „Servicenummern“ bieten kostenpflichtige Dienste über die Telefon-Funktion an. Damit können Kosten für Anrufe entstehen, die nicht über eine Allnet-Flat abgedeckt sind. Sie lassen sich über den Mobilfunkanbieter deaktivieren, so dass auf diese Weise keine Kosten entstehen können.
FAQs
Wer haftet?
Wenn es sich um eine Allnet Flat für Kinder handelt, liegt die Verantwortung immer bei den Erziehungsberechtigten. Das bedeutet, der Erwerb des Angebots, eine eventuelle Vertragsbindung sowie jegliche Zahlungsvorgänge obliegen den Eltern. Auch bei einem möglichen Missbrauch der Vertragsbestimmungen oder anderen rechtlichen Vergehen sind die
Erziehungsberechtigten stets diejenigen, die haften. Kinder sind je nach alter gar nicht oder nur
beschränkt Geschäftsfähigkeit was bedeutet, dass Sie ab einem gewissen Alter zwar Handyverträge abschließen können, aber nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Auch für kleine Kinder?
Nein, für Kinder im jüngeren Alter erweisen sich Allnet Flats als nicht lohnenswert, denn meistens benötigen sie noch keine derartigen Leistungen. Hier wären andere Tarif-Arten sinnvoller.
Bundles für Kinder erhältlich?
Nein, es gibt keine speziellen Tarife mit Geschenk für Kinder.
SMS inklusive?
Nein, nicht immer beinhaltet sie auch kostenlose SMS. Da sie für Kinder allerdings häufig nützlich sind, wäre es ratsam, auf eine solche Option zu achten oder sie in Form einer Zusatz-Funktion hinzu zu buchen.