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Handyvertrag mit Geschenk

Auf dem deutschen Mobilfunkmarkt gibt es Anbieter, die Mobilfunkverträge mit Geschenken wie Kameras, Tablets oder ähnlichem anbieten. Die Tarife beeinhalten meist eine Allnet Flat oder Freiminuten und eine Internet Flat.

Ziel dieser sogenannten Bundle-Tarife ist es, über die Geschenke die Verträge attraktiver zu machen und über die monatlichen Grundgebühren dann auf längere Zeit zu verdienen – denn Bundles sind oft teurer als der entsprechende Vertrag und der angebotene Gegenstand einzeln.

Was sind übliche Geschenke?

Der Ideenreichtum der Bundle-Anbieter ist diesbezüglich schier grenzenlos. Die gängigsten Geschenke kommen aus dem Elektronik-Bereich. Häufig kann man Spielekonsolen, Fernseher, Kameras, Tablets, Notebooks oder PCs über solche Bundle-Tarife finanzieren. Mitunter gibt es aber auch Kaffeemaschinen, Motorroller oder Bargeld als Prämie.

Sind Geschenke immer geschenkt?

Nein, oft verdienen die Anbieter mit Bundels mehr, als wenn sie den Tarif und die Prämie einzeln vertreiben, dafür gehen sie bei der Finanzierung der Prämie in Vorleistung. Für den Kunden können sich solche Bundels dann lohnen, wenn er ohnehin einen neuen Handyvertrag sucht, die angebotenen Verträge auch wirklich zu seinen Ansprüchen passen und er den angebotenen Artikel ohnehin (in Ratenzahlung) kaufen würde. Aber auch in diesem Fall sollte man immer die Preise vergleichen und alternative Finanzierungsmöglichkeiten prüfen.

Unser Tipp: Betrachten Sie Bundles als Ratenkauf eines bestimmten Geräts. Holen Sie sich also dann ein solches Bundle, wenn Sie die Hardware ohnehin zeitnah erwerben wollen, nicht aber wenn Sie ein Schnäppchen machen wollen - aber vergleichen Sie auch dann immer die Preise!

Die Anbieter

Auf dem deutschen Markt gibt es unterschiedliche Anbieter für Bundle-Tarife. Diese unterscheiden sich unter anderem in den angebotenen Produkten. In der folgenden Tabelle finden Sie eine kurze Übersicht:

Anbieter Prämien Link
  • Konsolen (Nintendo Switch, Xbox)
  • Fernseher (Samsung UHD TV 55)
  • E-Scooter
  • Watch (Apple, Samsung, HUAWEI)
  • AirPod
  • Toniebox
  • Drohne
  • Saugroboter
  • u.v.m.
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Mögliche Kostenfallen

Sie sollten nicht nur das beworbene Geschenk im Blick haben, sondern sich das Angebot mit all seinen Details genau anschauen und überlegen, ob Sie alle Leistungen des Tarifs auch wirklich benötigen. Wenn ja, sollten Sie immer auch die einzelnen Kosten zusammenrechnen und mit dem Einkaufspreis des beinhalteten Gegenstandes und den Grundgebühren vergleichbarer Handyverträge abgleichen.
Bevor Sie einem solchen Vertrag zustimmen, sollten Sie immer auch die Vertragsbedingungen genau lesen, da in diesen Details sichtbar werden können, die nicht beworben wurden.

SIM-Karten-Anzahl

Bei einigen Bundels schließt man nicht nur einen Mobilfunkvertrag, sondern gleich zwei ab. Die Kosten der zweiten SIM-Karte muss man dann ebenfallst über die gesamte Mindestvertragslaufzeit zahlen.

Mindestumsatz

Häufig findet sich eine Mindestnutzung der SIM-Karten in den Tarif-Details, mit der unerwartete Kosten entstehen können. Dann muss man nicht nur die monatlichen Grundgebühren zahlen, sondern darüber hinaus noch jeden Monat eine Mindestanzahl an Gesprächsminuten oder SMS.
Die jeweiligen Kosten werden auch dann abgebucht, wenn diese Mindesteinheiten nicht genutzt wurden.

Höhere Grundgebühr

Bundel-Verträge oder "Verträge mit Geschenk" sind in der Regel monatlich teurer als vergleichbare Handyverträge ohne Geschenk, da die beinhaltete Ware über den Vertrag mitfinanziert wird. Ob diese Verträge dann auch teurer sind als der Erwerb der Ware und ein vergleichbarer Vertrag im freien Handel, ist immer vom jeweiligen Bundle abhängig, oft kommt man mit dem Bundle aber am Ende teurer weg.

Steigende Grundgebühr im 2. Jahr

Auch bei Verträgen mit Geschenk gibt es Angebote, bei denen die Grundgebühr im ersten Jahr günstiger ist als im zweiten. Nicht selten wird der günstigere Betrag deutlicher beworben.

Einmalzahlung

Ob Sie eine einmalige Zuzahlung und/oder Bereitstellungsgebühren zahlen müssen, und wie hoch diese dann sind, hängt immer von den jeweiligen Angeboten ab. In der Regel ist eine einmalige Zahlung von geringem Umfang notwendig, während der Großteil der Kosten über die monatlichen Grundgebühren gezahlt wird. Achten Sie darauf, dass die Anbieter oft nur mit den geringeren Einmalzahlungen werben.

Mit Fernseher (TV)

Fernsehgeräte sind beliebte Prämien für das Abschließen von Mobilfunkverträgen, auch wenn nicht jeder Anbieter sie im Portfolio hat. (Sie sollten beachten, dass es sich dabei auch um sogenannte No-Name-Produkte handeln kann, deren Qualität unter Umständen vorab schwer nachvollziehbar sein kann.)
Anbieter Prämien Link
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  • Konsolen (Nintendo Switch, Xbox)
  • Fernseher (Samsung UHD TV 55)
  • E-Scooter
  • Watch (Apple, Samsung, HUAWEI)
  • AirPod
  • Toniebox
  • Drohne
  • Saugroboter
  • u.v.m.
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Sind verschiedene Fernsehgeräte erhältlich?

Die Anbieter, die Bundles mit Fernseher im Angebot haben, stellen den Kunden meist auch Bundels mit unterschiedlichen Geräten bereit.

Anschaffungskosten

Wie oben auch schon erwähnt, fallen bei den meinsten Bundels einmalige Gebühren und/oder Bereitstellungskosten für den oder die Handyverträge an. Die Höhe variiert und hängt unter Umständen mit von den unterschielichen Fernsehermodellen ab. Danach wir der Fernseher über die monatlichen Grundgebühren abbezahlt.

Lieferung

Der Fernseher wird in der Regel separat geliefert und trifft meist etwa 14 Tage nach erfolgtem Vertragsabschluss bei Ihnen ein.

Garantieansprüche

Genau wie bei jedem herkömmlichen Erwerb eines Fernsehgeräts, haben Sie eine Garantie auf den Artikel und können sich bei einem Defekt an den entsprechenden Kundenservice wenden. Was genau von der Garantie abgedeckt ist und wie lange Garantieansprüche geltend gemacht werden können, kann je nach Anbieter und Hersteller des Fernsehers variieren.

Widerruf

Beim Abschluss eines Vertrages über das Internet haben Sie als Kunde nach dem Fernabsatzrecht ein Widerrufsrecht. Der Anbieter muss Sie über einen Widerruf und dessen Folgen mit einer Widerrufsbelehrung informieren. Die Frist, innerhalb derer Sie widerrufen können, beträgt in der Regel 14 Tage (ab dem Erhalt der Ware). Sie müssen keine Gründe angeben.

FAQs

Muss das Geschenk nach Vertragsende zurückgegeben werden?

Nein, insofern Sie Ihren Handyvertrag fristgemäß aufheben, gehört das Präsent trotzdem Ihnen.

Gibt es eine Garantie?

Ja, für Produkte, die über Bundles-Verträge vertrieben werden, gelten dieselben Garantie-Bedingungen, wie für Produkte aus dem freien Handel.

Ist der Umtausch gegen Bargeld möglich?

Nein, Sie können Ihr Geschenk nicht gegen eine Geldgutschrift eintauschen. Diese bekommen Sie nur, wenn Sie auch eine entsprechende Bargeldauszahlung als Bundle gewählt haben.

Habe ich ein Widerrufsrecht?

Ja, da Online-Käufe unter das Fernabsatzgesetz fallen, besteht im Normalfall auch immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht für den Kunden.

Wie kann der Anbieter so teure Geschenke machen?

Im Grunde finanzieren Sie Ihr Bundle selbst, da die Mehrkosten, die dem Provider dadurch entstehen, über Ihre Grundgebühren wieder ausgeglichen werden. Somit hat der Netzbetreiber letztlich keine höheren Auslagen und kann selbst wertvollere Geschenke als Bonus anbieten.

Kann man vorzeitig das Vertragsverhältnis beenden?

Nein, wie bei jedem anderen Laufzeitvertrag müssen Sie das Vertragsverhältnis für die reguläre Dauer von 24 Monaten aufrechterhalten.

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