Musterkündigung zum Download
Ergänzen Sie einfach Ihre persönlichen Daten und schicken Sie die Kündigung per Post an Vodafone.
Kündigungsbestätigung anfordern
Egal ob online oder per Brief, es empfiehlt sich dringend, immer gleichzeitig eine
schriftliche Kündigungsbestätigung anzufordern und auch auf diese zu bestehen. Kommt es später zu Unstimmigkeiten über die Details der Kündigung, so hat man immer einen schriftlichen Nachweis über die Kündigung selbst sowie über Einzelheiten wie zum Beispiel dem Zeitpunkt der Kündigung.
Welche Kündigungsfrist ist zu beachten?
Während der Laufzeit des Vodafone-Vertrages, also innerhalb der ersten zwei Jahre, gilt eine Kündigungsfrist von
drei Monaten. Da der Vertrag für zwei Jahre abgeschlossen wurde, kann auch erst zum Ende dieser Vertragslaufzeit gekündigt werden. Damit muss
spätestens im 21. Monat der Vertragslaufzeit zum Ende des 24. Monats gekündigt werden, damit die Kündigung auch tatsächlich genau zum Ende der zwei Jahre gültig wird.
Vorsicht vor der automatischen Verlängerung
Es kann natürlich nie schaden zu wissen, wann der eigene Mobilfunkvertrag ausläuft. Gerade Wechselwillige sollten diesen Punkt aber ganz genau im Auge behalten, denn wer nicht rechtzeitig vor Ablauf der Zweijahresfrist kündigt, der tappt in die Falle der automatischen Vertragsverlängerung. Bei Vodafone gilt derzeit: Ohne fristgerechte Kündigung
verlängert sich der Mobilfunkvertrag um weitere 12 Monate – und das völlig rechtens! Die Kündigung ist dann erst wieder zum Ende dieser neuen Vertragslaufzeit möglich, auch hier gilt aber wieder die Kündigungsfrist von drei Monaten.
Kaum Chancen auf einen Wechsel während der Vertragslaufzeit
Während der Vertragslaufzeit gibt es übrigens kaum eine Chance, einen bestehenden Mobilfunkvertrag vorzeitig zu kündigen. Viele Mobilfunkanbieter gewähren aber aus Kulanz die vorübergehende Stilllegung des Vertrages, wenn der Vertragsinhaber zum Beispiel nachweislich für längere Zeit im Ausland ist. Eine Kündigung ist dies aber ausdrücklich nicht. Nachdem der Vertrag reaktiviert wurde, läuft er also mit den gleichen Konditionen und der verbleibenden Restlaufzeit weiter.
Fallen für die Kündigung Kosten an?
Die Vertragskündigung selbst ist natürlich kostenlos möglich. Allerdings können zusätzliche Kosten für etwaige
Zusatzpakete oder die
Rufnummernportierung anfallen.
Bei der Kündigung auf Zusatzpakete achten
Wer außer dem eigentlichen Vertrag bei seinem Mobilfunkanbieter oder bei Drittanbietern Zusatzpakete wie Auslandsoptionen oder Klingelton-Abos bestellt hat, der muss zusätzlich zum Mobilfunkvertrag natürlich auch die Zusatzpakete rechtzeitig kündigen. Andernfalls laufen diese Abonnements oft auch ohne dazugehörige Mobilfunknummer weiter. In den meisten Fällen gilt hier aber eine kürzere Kündigungsfrist von nur einem Monat.
Rufnummernportierung beantragen
Inzwischen ist es problemlos möglich, seine bisherige Handynummer zu einem neuen Mobilfunkanbieter mitzunehmen. Hierbei weist man am besten schon im Kündigungsschreiben auf die gewünschte Rufnummernmitnahme hin. Allerdings veranschlagen mittlerweile fast alle Mobilfunkanbieter eine Gebühr für diesen Service, bei Vodafone werden derzeit mit einem Laufzeitvertrag und Allnet Flat 29,95 Euro in Rechnung gestellt.