Handy nachträglich buchbar?
Ja, jedoch würden sich die Laufzeit verlängern und die Kosten erhöhen.
Woran ist Vertrag erkennbar?
Wenn es keine Vertrags-Variante ist, bei der Sie wählen können, ob Sie ein Gerät dazu buchen oder nicht, finden Sie in den Tarifdetails einen Vermerk mit „SIM-ONLY“, was bedeutet, „nur SIM-Karte“.
SIM-ONLY am Beispiel der Telekom |
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Rufnummernportierung möglich?
Ja, auch hier ist die Mitnahme der Rufnummer möglich und wird sogar teilweise noch durch einen Bonus verbessert.
Für Dual-SIM geeignet?
Ja, ein Handyvertrag ohne Handy Telekom könnte als Dual-SIM-Variante angewandt werden. Gerade wenn Sie bereits einen Laufzeitvertrag inklusive Mobiltelefon über die Telekom haben und das D1 Netz in günstiger Discounter-Variante nutzen möchten, um berufliche und private Gespräche zu trennen, wäre dies eine passende Option. Vergewissern Sie sich aber, dass Ihr Mobilfunkgerät für zwei SIM-Karten kompatibel ist.
Fallen einmalige Gebühren an?
Ja, der Bereitstellungspreis, er ist variabel in der Höhe, muss jedoch geleistet werden, um die SIM-Karte freizuschalten.
Handy mieten möglich?
Ja, bei
congstar können Sie alternativ zu dem Vertrag mit Anschaffung des Mobiltelefons auch ein Gerät mieten. Dafür wird zwar ebenfalls eine monatliche Gebühr fällig, allerdings ist jene geringer und Sie können das Smartphone nach Ablauf der Zeit zurückgeben. Es wird geschätzt, ob der Wert noch den Angaben entspricht und Sie dürfen sich entweder ein anderes Miet-Handy aussuchen oder auf eine Option mit Mobiltelefon umsteigen.
Tarif-Leistungen entscheidend?
Ja, wie schon die Tarif-Art spielt auch das Kontingent eine tragende Rolle. Besitzen Sie beispielsweise ein hochmodernes Smartphone aus dem höheren Preissegment, welches viele Funktionen hat, wäre es unvorteilhaft, eine kleine Allnet-Flat zu wählen. Diese würde bei Weitem nicht die Kapazitäten liefern, die Sie für den vielfältigen Gebrauch des Handys benötigen. Anders herum verhält es sich ebenso. Deshalb sollten Smartphone und Tarif stets zueinanderpassen.
Alternativen vorhanden?
Ja, Sie können ebenfalls einen Prepaid-Tarif bevorzugen. Er ist grundsätzlich ohne ein Mobilfunkgerät und bleibt in der Nutzung genauso flexibel wie Verträge mit monatlicher Kündbarkeit.
Schufa-Anfrage nötig?
Ja, wenn es sich um einen 24-monatigen Vertrag handelt, wird auch bei dem Verzicht auf das Gerät eine Schufa-Auskunft eingefordert. Diese ist jedoch nicht zwingend für eine Zusage verantwortlich, wenn kein Gerät subventioniert wird.